Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines - Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die Lieferung zahnmedizinischer Instrumente an Unternehmer.

1.2 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

1.3 Unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote - Vertragsschluß

2.1 Wir halten uns an unsere schriftlich ausgearbeiteten Angebote 30 Kalendertage gebunden. Ansonsten ist unser Angebot freibleibend.

2.2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich, durch Auslieferung der Ware oder durch Übersendung der Warenrechnung bestätigt werden.

3. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise in EURO und gelten „ab Werk“, ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung und Versandkosten.

4. Zahlungen

4.1 Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

4.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.3 Vor Bezahlung fälliger Beträge sind wir zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet, soweit der Besteller hierfür nicht Sicherheit leistet.

4.4 Wechsel und Schecks nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Wir haften nicht für die rechtzeitige Vorlage des Wechsels oder Schecks bzw. die Rechtzeitigkeit des Protestes.

4.5 Für Besteller aus dem Ausland gelten – alternativ – folgende Zahlungsbedingungen:

4.5.1 Sie bezahlen im voraus auf unsere Proforma-Rechnung. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang.

4.5.2 Sie wählen den Weg „Bezahlung gegen Dokumente“ (Cash against documents, CAD), d.h., Sie erhalten die Ware von der Spedition ausgehändigt gegen Vorlage der Bestätigung der Bank, daß die Rechnung bezahlt ist.

4.5.3 Sie übermitteln uns ein unwiderrufliches, bestätigtes Akkreditiv über den Rechnungsbetrag. Die Laufzeit des Akkreditivs muß die vereinbarte Lieferzeit um mindestens drei Monate übersteigen. Sämtliche Bankspesen, Provisionen und Gebühren trägt der Besteller.

4.6. Zur Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt sowie zur Rücknahme und Verwertung Eigentumsvorbehalt der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Das gleiche gilt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt.

5.2 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

5.3 Der Besteller darf die Waren weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außer-gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

5.4 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungspflichten nachkommt. Ist dies nicht der Fall, können wir verlangen, dass uns der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt sowie alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht.

5.5 Soweit nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware nach der Lieferung befindet, ein Eigentumsvorbehalt nicht zugelassen, jedoch dem Verkäufer gestattet ist, sich andere Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Besteller ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die wir zum Schutz unseres Eigentumsrechts, oder an dessen Stelle eines anderen Rechts, am Liefergegenstand treffen wollen.

6. Lieferzeit

6.1 Der Beginn einer von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus, insbesondere die Leistung einer vereinbarten Vorauszahlung.

6.2 Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere solche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Lieferpflicht, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn ein solches Ereignis eintritt und wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich andauert. Falls das Ereignis länger als 3 Monate andauert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Geraten wir in Lieferverzug, wird uns der Besteller eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatz steht dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

6.4 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

7. Lieferung - Gefahrübergang

7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart.

7.2 Eine Transportversicherung schließen wir nur auf schriftliche Anforderung des Bestellers und nur auf seine Kosten ab.

8. Mängelansprüche

8.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach unserer Produktbeschreibung.

8.2 Für Sachmängel, die durch unsachgemäße Verwendung oder Behandlung sowie übermäßige Beanspruchung oder Abnutzung entstehen, stehen wir ebensowenig ein wie für die Folgen ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen der Ware. Das gleiche gilt für Sachmängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern.

8.3 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche) gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

8.4 Sofern der Besteller Kaufmann ist, hat er die Ware gemäß §§ 377, 378 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 6 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen.

8.5 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sofern die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern.

8.6 Soweit sich nachstehend (Ziffern 8.7 bis 8.9) nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

8.7 Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruht. Sie gilt ferner nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

8.8. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im übrigen ist sie ausgeschlossen.

8.9. Waren, die wir vereinbarungsgemäß zur Ansicht versenden, muss der Besteller – sofern er sie nicht behalten will – vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums (regelmäßig 2 bzw. 4 Wochen) auf seine Kosten wieder an uns zurück schicken. Sofern uns die Ware nicht vor Ablauf dieses Zeitraums zugeht, ist der Besteller verpflicht, den Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und Versandkosten nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.

 9. Gerichtsstand - Erfüllungsort

9.1 Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Radolfzell. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9.2 Erfüllungsort ist, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, unser Geschäftssitz in Radolfzell.

10. Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Website benutzt Cookies um Ihnen die bestmögliche Funktionalität zu bieten. Mehr Infos